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   BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89   

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https://dejure.org/1989,4219
BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89 (https://dejure.org/1989,4219)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89 (https://dejure.org/1989,4219)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 (https://dejure.org/1989,4219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89
    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89
    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 58/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 31/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89
    Die sofortige Beschwerde ist unstatthaft, soweit sie sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahmeverfügung wendet (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 34/85 - m.w.Nachw.; vgl. auch Senatsbeschluß vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 31/88).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Die sofortige Beschwerde ist unstatthaft, soweit sie sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahmeverfügung richtet (vgl. Senatsentscheidung vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 mit Nachweisen).

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 69/89

    Rücknahme der Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wegen

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89; vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 24/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rechtsprechung vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 m.w.N. sowie vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 33/90

    Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rechtsp. vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 und vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 24/90).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Die sofortige Beschwerde, die uneingeschränkt eingelegt wurde, ist unstatthaft, soweit sie sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahmeverfügung richtet (vgl. Senatsentscheidung vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 45/94

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bzw. als Rechtsanwalt wegen

    Dessen Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist durch Beschluß des Ehrengerichtshofes vom 9. November 1988 und die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers mit Beschluß des erkennenden Senats vom 24. November 1989 (AnwZ (B) 2/89) zurückgewiesen worden.
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 62/90

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rechtsprechung vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 m.w.N.; vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 sowie vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 24/90).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Begriff

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 u. v. 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 42/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Verletzung

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 m.w.N. sowie vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89, zu § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO n.F. Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 50/90).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 74/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 3/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 19/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 76/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

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